|
Weblink Koscherer Wein
Um koscheren Wein zu produzieren, muss der Weinberg mindestens vier Jahre alt sein. Aus Trauben, welche aus einem jüngeren Weinberg stammen, ist es verboten Wein herzustellen. In der zur Herstellung von koscherem Wein bewirtschafteten Rebfläche dürfen keine zusätzlichen Pflanzen angebaut werden, d.h. jegliche Formen von Mischkulturen sind verboten und die Reben müssen sich organisch regenerieren. Außerdem darf zwei Monate vor der Ernte keine organische Düngung mehr vorgenommen werden und eine weitere Regel, die den Weinberg betrifft lautet, dass im siebten Jahr (Sabbatjahr) keine Trauben geerntet werden dürfen. |
35 |